Sie oder Ihre Angehörige sind im vorgerückten Alter mit einer Vielzahl von gänzlich neuen Fragen konfrontiert. Wir unterstützen Sie damit umzugehen und begleiten Sie, indem wir die Ausgangslage aufnehmen, Szenarien aufzeigen und Lösungen erörtern.
Im Rahmen der Umsetzung empfehlen/evaluieren wir die erforderlichen Dienstleister/innen und arrangieren deren Einsatz.
Wenn Sie Sicherheit in der Wahrung Ihrer persönlichen Interessen wünschen – auch wenn Sie selbst einmal nicht mehr in der Lage dazu sein sollten – können Sie die SWISSPRIVA mit Ihrer Stellvertretung in persönlichen Angelegenheiten beauftragen. Als Ihre unabhängige 100 % loyale Bevollmächtigte, nimmt die SWISSPRIVA als Ihre persönliche Stellvertreterin Ihre Interessen wahr.
Gemeinsam mit Ihnen klären wir die Fragen, wer genau als bevollmächtige Vertretung handeln soll und darf. Wir leiten mit der Erstellung einer Altersvollmacht die nötigen Schritte für eine seriöse Vorsorge der Bevollmächtigung und Stellvertretung ein. Die notwendigen Grundlagen dafür sind die Universalvollmacht® und der Vorsorgeauftrag
Zur weiteren Entlastung haben Sie zudem die Möglichkeit, der SWISSPRIVA das Führen und die Erledigung Ihrer persönlichen Angelegenheiten zu übertragen. Es ist ganz einfach: Sie leben und die SWISSPRIVA kümmert sich um Ihr Private Office.
Als (Amts-)Beistand, Willensvollstrecker(in), Teilungsbevollmächtigte(r), Erbenvertreter(in) oder Vorsorgebeauftragte(r) wissen Sie, wie Sie Ihre Aufträge strukturieren und ausführen. Für Administrativarbeiten und Buchhaltung im Namen ihrer Mandanten fehlt Ihnen jedoch die Zeit – oder Sie möchten sich auf Anderes konzentrieren.
SWISSPRIVA ist Ihre Partnerin. Gemeinsam mit Ihnen klären wir alle Fragen. Wir leiten die nötigen Schritte für eine Umsetzung und Begleitung der Massnahmen ein.
So gehen wir vor
Wir nehmen Ihre Ausgangslage, Vorstellungen und Wünsche auf. Wir erörtern mit Ihnen die möglichen Szenarien und Lösungen. Wir klären, welche Wohnform bzw. welche Fachpersonen und Dienstleister in welchem Umfang geeignet sind, um Ihre gewünschte Lebensführung sicherzustellen (z.B. für Ihre Wohnsituation, für Besuche, Treffen, Ausflüge, Betreuung, Pflege, Aufenthalt, etc.).
Wir setzen um und begleiten Sie
Im Rahmen der Umsetzung evaluieren und empfehlen wir die erforderlichen Drittanbieter (Dienstleister/innen, ggf. spezialisierte Firmen). Wir vermitteln und arrangieren deren Einsatz (den wir danach als Vertrauensperson begleiten und wo nötig überwachen). Wir bleiben in ständigem Kontakt mit Ihnen (und den von Ihnen bestimmten Angehörigen). Wir veranlassen vorausschauend Anpassungen.
Abklärungen und Empfehlungen von Dritten
Liegen medizinische Abklärungen und Empfehlungen vor, beziehen wir diese ein. Erforderlichenfalls nehmen wir Rücksprache.
Wir stehen Ihnen zur Seite
Als Ihre persönliche Ansprechperson und Organisatorin sind wir Dreh- und Angelpunkt für alle sich stellenden Fragen.
Als Generalistin in Altersfragen beraten wir Sie unabhängig und individuell, finden mit Ihnen die zu ergreifenden Massnahmen, ziehen erforderliche Spezialisten bei und begleiten Sie und Ihr persönliches Umfeld bei der Umsetzung. Dank unserem Know-how und dem breiten Netzwerk finden wir für Sie eine Lösung mit den passenden Partnern. Genau auf Ihren Bedarf zugeschnitten.
SWISSPRIVA ist Ihre Partnerin. Gemeinsam mit Ihnen klären wir diese Fragen umfassend. Wir leiten die nötigen Schritte für eine seriöse Vorsorge der Bevollmächtigung und Stellvertretung ein (sogenannte Altersvollmacht, bestehend aus Universalvollmacht® und Vorsorgeauftrag).
So gehen wir vor
Ob Sie noch im Erwerbsalter oder bereits pensioniert sind: Sie können heute schon festlegen, wer sich um Ihre persönlichen Angelegenheiten kümmern und Sie vertreten soll, wenn Sie dazu aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst in der Lage sind. Das unterstützt Sie in Ihrer Selbstbestimmung und entlastet Sie in Ihrem Alltag.
Zu diesem Zweck ist es unabdingbar, einer Vertrauensperson die nötige Vollmacht zu erteilen. SWISSPRIVA berät Sie dabei, arrangiert eine fähige und zugelassene Stellvertretung (Anwalt und Finanzintermediär) und übernimmt die juristischen Formalitäten. Ihr bevollmächtigter Stellvertreter vertritt kompetent Ihre Interessen gegenüber Drittpersonen.
Ab wann soll eine Vollmacht eingesetzt werden?
Nach Erteilung einer sogenannten Altersvollmacht (ordentliche Vollmacht mit Vorsorgeauftrag) entscheiden Sie, ab wann und in welchem Umfang diese verwendet werden soll. In der Regel erfolgt dies dann, wenn Sie Ihre privaten Geschäfte aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr umfassend erledigen wollen. Somit entscheiden Sie auch den Umfang der Arbeiten, die SWISSPRIVA für Sie übernehmen soll.
Sollten Sie – ohne vorher die «schlafende» Vollmacht aktiviert zu haben – teilweise oder ganz handlungsunfähig werden, tritt die erteilte Altersvollmacht automatisch in Funktion. SWISSPRIVA und der bevollmächtigte Stellvertreter erledigen dann Ihre sämtlichen administrativen Arbeiten und nehmen Ihre Interesse wahr.
An wen wende ich mich?
SWISSPRIVA kann auf über 20 Jahre Erfahrung zurückgreifen. Wir arrangieren eine fähige und zugelassene Stellvertretung (Anwalt und Finanzintermediär) und übernehmen die juristischen Formalitäten.
Auch den dritten Lebensabschnitt gilt es sorgfältig vorzubereiten und fachkundig zu begleiten.
Zu einer soliden Altersvorsorge gehört nebst der finanziellen und gesundheitlichen Absicherung auch die frühzeitige Regelung der der Altersvollmacht und die Planung der erforderlichen Massnahmen.
SWISSPRIVA unterstützt Sie neutral und unabhängig dabei.
Die Erledigung privater administrativer Aufgaben kann für zur Last werden. Sie suchen deshalb einen Partner, der die Abwicklung all Ihrer persönlichen Geschäfte oder die Ihrer Angehörigen professionell sicherstellt.
Besprechen Sie mit SWISSPRIVA die für Sie beste Lösung. Wir entlasten Sie von den anfallenden administrativen Arbeiten (Privatoffice) – ganz nach Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation.
In welchen Bereichen wir Sie unterstützen
Die Rechenschaftsablage erfolgt so, dass Sie jederzeit die Gesamtübersicht behalten und alles steuern können. Sie haben jederzeit Einblick in alle Vorgänge.
SWISSPRIVA nimmt Ihnen als ihr Private Office sämtliche administrativen Arbeiten ab.
So gehen Sie vor:
Senden Sie uns Ihre Pendenzen zu – und wir kümmern uns darum.
SWISSPRIVA bietet Beiständen, Willensvollstreckern, Erbenvertretern und Vorsorgebeauftragten eine unabhängige, zeitgerechte und transparente Lösung.
In welchen Bereichen wir Sie unterstützen
Effizienter Service aus einer Hand.
SWISSPRIVA nimmt Ihnen sämtliche administrativen Arbeiten ab und erledigt diese äusserst zuverlässig. Dank schlanker Prozesse und einer hochmodernen Infrastruktur führen wir Ihre persönlichen Geschäfte effizient und transparent.
Kontakt
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